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Allgemeine und technische Vorbemerkungen für Industrie-Estriche und Betonböden

Allgemeine Vorbemerkungen:

  1. Das Diamantschleifen der Estrich/Beton/Terrazzooberflächen erfordert in nicht seltenen Fällen ein Arbeiten bis in die Nachtstunden. Die hierfür erforderlichen Nachtarbeitsgenehmigungen (vor allem in der Nähe von Wohngebieten) sind vom Auftraggeber beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt einzuholen, und in Kopie unseren Kolonnen zum Vorzeigen bei Kontrollen auszuhändigen. Das Einholen evtl. erforderlicher Genehmigungen für die Benutzung öffentlicher Wege/Flächen zur Baustelleneinrichtung (Abstellen von Fahrzeugen u. Maschinen) inkl. der notwendigen Absperrmaßnahmen für die Dauer der Arbeiten ist ebenfalls Sache des Auftraggebers.
  2. Verschmutzungen von Verkehrsflächen durch Betonfahrzeuge oder–Pumpen sind bauseits zu beseitigen, in jedem Fall sind die Entsorgungskosten zu tragen.
  3. Für die Dauer der Arbeiten ist die Benutzung sanitärer Einrichtungen durch unsere Einbaukolonnen sicherzustellen.
  4. Das Abstellen unserer Fahrzeuge, Baumaschinen usw. in Baustellennähe ist durch den Auftraggeber sicherzustellen. Ein Starkstromanschluss mit mind. 2 Stck. CEE 32 A Steckeranschlüssen, sowie ein Wasseranschluss 1/2 oder 3/4 Zoll im Umkreis von max. 50 m vom Einbauort muss vorhanden sein.
  5. Für die Entsorgung von Überschussbeton- bzw. Estrich, Restbaustoffen, Bauschutt etc. ist bauseitig ein Container oder entsprechende Ablademöglichkeit bereitzustellen.
  6. Zusätzliche Arbeiten, die nicht über Einheitspreise abgerechnet werden, berechnen wir im Material- und Lohnnachweis, Verrechnungssatz je 1 Facharbeiterstunde = 45,00 EUR. Das Gleiche gilt für vergebliche An- u. Abfahrten, sowie für Ausführung der Arbeiten in mehreren Bauabschnitten, sofern keine anders lautenden Vereinbarungen getroffen wurden.

Technische Vorbemerkungen:

  1. Der Auftraggeber ist für die Untergrundvorbereitung allein verantwortlich, und entbindet uns von jeglicher Verpflichtung, den ordnungsgemäßen Zustand vor dem Verlegen festzustellen, und von jeglichen Gewährleistungsansprüchen, für Schäden am Boden, welche aufgrund mangelhafter Untergrundvorbereitung entstanden sind.
  2. Während der Ausführungszeit ist bauseitig ein ausreichender Schutz vor Witterungseinflüssen (Regen, undichte Dacheindeckung, Zugluft, starke Sonneneinstrahlung usw.) zu gewährleisten. Wir übernehmen beim Vorliegen ungünstiger Einbaubedingungen keinesfalls das damit verbundene Ausführungsrisiko. Dies gilt insbesondere für Freiflächen.
  3. Schalarbeiten wie Randabschalungen, Abschalungen von Tagesfeldern, Aussparungen usw. sind durch den Auftraggeber rechtzeitig vornehmen zu lassen, sofern diese Leistungen nicht ausdrücklich in unserem Angebot mit aufgeführt sind. Dies gilt auch für Schutzmaßnahmen (wie z.B. Abdeckfolie) des Baukörpers bzw. von Einbauteilen, Maschinen usw. vor Verschmutzungen die während der Ausführung unserer Arbeiten entstehen.
  4. Bei bauseits hergestellter Bewehrung und/oder bauseitiger Betonlieferung trägt der Auftraggeber die alleinige Verantwortung für die richtige Bemessung, Herstellung und Lieferung.
  5. Fugenschnitte werden von uns gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik in max. 45 m² großen Feldern angelegt. Sie dienen der Vermeidung von „wilden Rissen", und bezwecken ein gesteuertes Schwindverhalten des Betonbodens. Sollten aufgrund ungünstiger Raumgeometrien oder Anderen ungünstigen Bedingungen Risse zwischen den Fugen auftreten, so werden diese von uns mit Geeigneten Materialien verschlossen. Ein darüber hinausgehender Anspruch des Auftraggebers, insbesondere eine komplette Überarbeitung der Flächen wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Bei Festlegung der Fugenschnitte durch den Auftraggeber wird eine Gewährleistungsverpflichtung für evtl. auftretende Risse gänzlich ausgeschlossen.
  6. Ein Vergießen der Fugen sollte prinzipiell erst nach dem Abklingen des Beton-Schwindprozesses (mind. 8 Monate) erfolgen, da ansonsten die Vergussmasse durch das Spätschwinden des Betons aufreist, bzw. Abrisse an den Fugenflanken entstehen.

Fugenverguss vor dem Ende des Schwindprozesses wird von uns nur ohne Gewährleistung ausgeführt!

nielafloor GmbH Stand 03/2015